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Sicherheitsbegehungen effektiv durchführen

Der rechtliche Rahmen für Sicherheitsbegehungen wird unter anderem durch  § 3 DGUV Vorschrift 1 abgebildet: Unternehmen müssen regelmäßige Begehungen zur Prävention von Arbeitsunfällen und Gesundheitsrisiken durchführen. Wie sich diese in nahezu jedem Betrieb wirksam durchführen lassen, verrät dieser Beitrag.

Foto: ZDH / Henning Schacht

Betriebliche Sicherheitsbegehungen sind eine arbeitsschutzrechtliche Verpflichtung. Sie dienen der Verbesserung des betrieblichen Arbeitsschutzes.  Durch das Arbeitssicherheitsgesetz, die  Betriebssicherheitsverordnung oder die Gefahrstoffverordnung wird das unterstrichen. Eine Präzisierung zur Umsetzung von Begehungen in der betrieblichen Praxis ist allerdings nicht definiert.

Bedingt durch eine fehlende Konkretisierung lohnt sich ein Blick in die Durchführung von Begehungen beziehungsweise Safety Walks in der betrieblichen Praxis. Grundsätzlich ist jede Begehung für Führungskräfte sowie Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit die Möglichkeit, nicht nur die technischen, organisatorischen sowie die personenbezogenen Schutzmaßnahmen zu kontrollieren, sondern auch die Einstellung und Verhaltensweisen der Menschen zu verändern.

Die Erfahrung zeigt allerdings, dass der Fokus in den meisten Fällen eher auf der Kontrolle und weniger auf der Förderung einer lernenden Organisation liegt. Genau an dieser Stelle wird ein erhebliches Potenzial für eine kontinuierliche Weiterentwicklung der betrieblichen Sicherheitskultur nicht genutzt. Nur in wenigen Fällen lassen sich Prozesse und Umsetzungen im Sinne einer sozialen Kultur des Miteinanders auffinden.