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Missbräuchliche Umweltaussagen werden bestraft

Nachhaltigkeit ist nicht nur notwendig, sondern aktuell auch ein beliebtes Attribut, um Produkte ins rechte Licht zu rücken. Doch warnt der Fachverband Schloss- und Beschlag-Industrie (FVSB) vor leichtfertigem Umgang mit solchen Aussagen, der bald empfindlich bestraft werden kann.

Konkret heißt es beim FVSB: „Jeder Hersteller, der Nachhaltigkeitsaussagen auf seine Verpackungen aufbringt, sollte sich schnellstmöglich mit den Inhalten der Empowering Consumers-Richtlinie (EmpCo) auseinandersetzen.“ Dies gilt ab dem 27. September 2026 nicht nur für neue Produkte, sondern auch für Lagerbestände und im Umlauf befindliche Waren – ohne Übergangsfrist. Bei Verletzung der Richtlinie sei nicht nur mit Strafen zu rechnen, sondern auch mit einem erheblichen Image-Schaden.

In der EmpCo sind unter anderem per se-Verbote festgelegt. Dazu gehören:

Treffen einer sogenannter allgemeinen Umweltaussage, z.B. ressourcenschonend, klimapositiv, nachhaltig, klimaneutral usw.

  • Anbringen eines Nachhaltigkeitssiegels, das nicht auf einem Zertifizierungssystem beruht oder nicht von staatlichen Stellen festgesetzt wurde
  • Treffen einer produktbezogenen Umweltaussage, die auf der Kompensation von Treibhausgasemissionen gründet
  • Treffen einer Umweltaussage zum gesamten Produkt oder der gesamten Geschäftstätigkeit des Gewerbetreibenden, wenn sie sich nur auf einen bestimmten Aspekt des Produkts oder eine bestimmte Aktivität der Geschäftstätigkeit des Gewerbetreibenden bezieht.

Auch Aussagen auf künftige Umweltaussagen sind nur noch unter ganz speziellen Umständen erlaubt. Die EmpCo wird verpflichtend sein, auch wenn es noch kein deutsches Gesetz dazu gibt. Daher wird empfohlen, sich nach der EU-Richtlinie zu richten – auf die Gefahr hin, dass es Abweichungen geben könnte.

Allerdings verrät der FVSB in seinem Beitrag auch ein paar einfache Praxistipps, um möglichen Strafen vorzubeugen.